Foto: Fotolia / Christian Schwier
21.02.2020 | 15:40 Uhr
Kuriosum bei den Kommunalwahlen im März in Niederbayern. Auf den Wahlzetteln in Landau an der Isar und Ruppertskirchen im Landkreis Rotta-Inn stehen insgesamt zwei tote Kandidaten.
Medienberichten zufolge handelt es sich um eine SPD-Stadtratskandidatin aus Landau und um einen Kandidaten für den Gemeinderat von der „Ländlichen Wählergemeinschaft Ruppertskirchen“. In beiden Fällen bleiben die Verstorbenen auf den Stimmzetteln stehen, weil es das Gemeinde und Landkreiswahlgesetz verbietet Kandidaten die innerhalb von 40 Tagen vor dem Wahltag sterben gestrichen werden. Auch gewählt werden dürfen die toten Kandidaten. Die Stimmen werden dann aber für die entsprechende Partei gewertet und kommen am Ende anderen Kandidaten zugute.
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