Foto: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS
28.12.2021 | 08:42 Uhr
In den Städten Deggendorf und Plattling gibt es an Silvester ein Ansammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen.
Das geht aus dem aktuellen Amtsblatt hervor. Demnach sind in Deggendorf die Innenstadt-Bereiche sowie Bereiche der Donauuferpromenade, der Deichgärten und der Geh- und Radbrücke betroffen. In Plattling gilt das Ansammlungsverbot in Teilen der Innenstadt, am Bahnhof, am Skaterpark, sowie an der Badeanstalt. An diesen Plätzen dürfen nicht mehr als maximal 10 Personen ansammeln, werden es mehr Menschen müssen sich diese verteilen. Die Allgemeinverfügung gilt demnach ab Silvester 15 Uhr und geht bis zum Neujahrstag um 9 Uhr.
Auf diesen Plätzen bzw. in diesen Bereichen gilt im Landkreis Deggendorf das Ansammlungsverbot an Silvester:
https://www.landkreis-deggendorf.de/media/39258/amtsblatt_nr72_271221.pdfdebug
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