02.10.2020 | 05:50 Uhr

Landkreis Dingolfing-Landau verlängert Corona-Allgemeinverfügung

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist im Landkreis Dingolfing-Landau in den vergangenen Tagen zwar unter den Schwellenwert 50 gesunken – trotzdem bleibt die vergangene Woche vom Landratsamt erlassene Allgemeinverfügung gültig.

Allerdings ab dem morgigen Samstag (03.10.) in abgemilderter Form. Der Grund: Der Landkreis Dingolfing-Landau hat mit 35 Neuinfektionen in sieben Tagen gerechnet auf 100.000 Einwohner noch immer den höchsten Wert in Niederbayern.

Die Pressemitteilung des Landratsamtes im Wortlaut:

• Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf im Unterricht bei fehlendem Abstand ist aufgehoben (Nr. 9 der Allgemeinverfügung).
• Die Beschränkung von Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen in den örtlichen Veranstaltungsstätten wird aufgehoben. (Nr. 8 der Allgemeinverfügung)
• Für Veranstaltungen gilt nun eine Teilnehmerbegrenzung von 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 unter freiem Himmel. Dazu zählen zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen oder Geburtstage, Abschlussfeiern sowie Vereins- und Parteiveranstaltungen. Auf Verlangen des Landratsamtes ist weiterhin ein schriftliches Hygienekonzept vorzulegen. Darin muss enthalten sein: Dokumentation der Teilnehmer, Sicherstellung von Desinfektion, Gewährleistung des Mindestabstands.
• Alle anderen Punkte der Allgemeinverfügung bleiben unberührt und werden bis Dienstag beibehalten.

Das Bürgertelefon ist an diesem Wochenende von 13 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 08731 87-200 für Fragen zu erreichen. Auch die Teststation in Dingolfing (Industriestraße, städtischer Lkw-Parkplatz) ist an diesem Wochenende von 12 bis 16 Uhr geöffnet.
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UNSER RADIO die Lokalreporter: Christian Keim

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