Foto: unserRadio / Martin Kasbauer
10.10.2019 | 08:15 Uhr
Ein LKW-Fahrer muss sich nach einem riskanten Überholmanöver im Januar nun doch nicht wegen versuchten Mordes verantworten.
Das hat das Passauer Landgericht gestern (09.10.) mitgeteilt. Demnach hätte das Überholmanöver zwar tödlich enden können, der Nachweis eines Tötungsvorsatzes sei aller Voraussicht nach nicht zu führen, heißt es aus dem Gericht. Das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Passau wird wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs eröffnet. Für dieses Vergehen kann es eine Strafe von bis zu 4 Jahren geben. Der Haftbefehl wurde wegen fortbestehender Fluchtgefahr aufrechterhalten. Der Angeklagte soll wie berichtet Ende Januar mit seinem Laster auf der B12 in Richtung Freyung so riskant überholt haben, dass nur durch Bremsmanöver eines anderen Lastwagenfahrers und eines Busfahrers ein Zusammenstoß und somit schlimmeres verhindert werden konnte.
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