05.01.2021 | 08:15 Uhr

Sehnsucht schützt vor Strafe nicht

Gleich zwei Mal in 3 Tagen haben zwei Kelheimer gegen die derzeit geltenden Infektionsschutzverordnungen verstoßen – ihr Ziel war nun einmal kein triftiger Grund, die eigene Wohnung zu verlassen.

Die Grenzpolizei Furth im Wald erwischte die beiden 37 und 40 Jahre alten Kelheimer ein erstes Mal an Silvester: sie marschierten zu Fuß über den dortigen Grenzübergang nach Tschechien. Als Grund für die Reise gaben die beiden einen Bordellbesuch an. Da dies kein triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung ist wurden sie dafür angezeigt – und außerdem in Quarantäne geschickt. Das hielt die beiden aber nicht davon ab, es nochmals zu versuchen – zwei Tage später, am gleichen Ort – und mit der gleichen Begründung. Da sich die Regelungen in dieser kurzen Zeit nicht geändert haben, wurde so die zweite Anzeige für die beiden Männer fällig.
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