03.11.2020 | 05:55 Uhr

Freispruch nach tödlichem Trinkgelage

In einem neu aufgerollten Prozess um einen Mordfall im Landkreis Kelheim hat das Gericht den Angeklagten gestern (02.11.) freigesprochen.

Im Februar 2019 verurteilte das Regensburger Landgericht den 51-jährigen Angeklagten noch zu elf Jahren Haft wegen Mordes – nachdem der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und den Fall zurückgewiesen hatte, ist es nun zu dem Schluss gekommen, dass der Mann freigesprochen werden soll. Die Tat könne ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Laut Anklage hatte der 51-Jährige im März 2018 einen Bekannten nach einem gemeinsamen Abendessen mit Freunden von hinten mit einem Messerstich in den Hals getötet. Die beiden ebenfalls zum Tatzeitpunkt anwesenden Frauen machten im ersten Prozess von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, und außerdem unterschiedliche Aussagen zum Tathergang – weswegen sie theoretisch auch beide als Täterinnen in Frage kämen. Dazu kam, dass am Tatabend alle Beteiligten stark betrunken waren und dem Angeklagten auch kein Motiv für die Tat nachgewiesen werden konnte. Deshalb kam es gestern letztlich zum Freispruch.
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