07.04.2020 | 07:53 Uhr

Masken-Schneider werden von Abmahnanwälten drangsaliert

Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, wie Abmahnanwälte mit gut gemeinten Näh-Initiativen für Masken derzeit offenbar umgehen.

Wie der Landkreis Landshut etwa mitteilt, werden aktuell Nähereien und Ehrenamtliche reihenweise abgemahnt, wenn sie ihre Masken als „Atemschutzmasken“ oder „Mundschutzmasken“ bezeichnen. Um diese Begriffe verwenden zu dürfen bedarf es nämlich einer entsprechenden Zertifizierung und die Betroffenen könnten damit strafrechtlich belangt werden. Wie der Landkreis Landshut etwa lokalen Schneidereien und anderen Hilfsprojekten rät, sollten die Masken daher als „Stoffmasken“ oder „Behelfsmasken“ bezeichnet werden um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. debug


UNSER RADIO die Lokalreporter: Julia Reihofer

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