18.05.2020 | 15:17 Uhr

Landshuts Landrat freut sich, dass die überregionale Politik auf seine Vorschläge hört

Mehrere Wochen lang galt nun die Beschränkung, dass maximal zehn bis 15 Personen an einer Trauerfeier teilnehmen dürfen.

Im Landkreis Landshut gilt diese Regelung allerdings bereits seit der Öffnung der Gottesdienste nicht mehr. Bis zu 50 Personen durften dort an einer Trauerfeier teilnehmen. Schließlich sei es, so Landrat Peter Dreier, „unsinnig, wenn bis zu 50 Personen den Trauergottesdienst in einem geschlossenen Raum besuchen dürfen, die Beisetzung unter freiem Himmel dann aber wieder auf einen weitaus kleineren Kreis beschränkt wird.“ Mittlerweile hat nun laut dem Landshuter Landratsamt auch das Gesundheitsministerium beschlossen, dass nun bis zu 50 Personen an Trauerfeiern teilnehmen dürfen. Dreier sieht das als Beispiel, an dem deutlich wird, dass die überregionale Politik auch für Vorschläge der Basis offen ist. debug


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