09.10.2021 | 07:41 Uhr

Tod nach Medikamentenverwechslung: Gericht strebt Verständigung der Parteien an

Im Wiederaufnahmeprozess um den Tod eines Patienten nach einer Medikamentenverwechslung in einem Pflegeheim im Kreis Dingolfing-Landau schlägt das Gericht eine Verständigung der Parteien vor.

Die Strafkammer überlegt, die drei Angeklagten nur wegen unterlassener Hilfeleistung zu verurteilen. Der Tatvorwurf bisher lautet auf Mord durch Unterlassen. Im Falle einer Einigung kann es für die Angeklagten Bewährungsstrafen zwischen zwei und neun Monaten geben. Ob es zu dieser Verständigung kommt soll bis Ende November in vier weiteren Verhandlungsterminen geklärt werden. Wie berichtet hatte eine Pflegerin einem unheilbar Krebskranken aus versehen die falschen Medikamente ans Bett gestellt. Sie, ein weiterer Pfleger und deren Chefin informierten keinen Arzt. Eine Woche nach dem Vorfall starb der Patient. Ein erstes Urteil wegen versuchten Mordes in 2019 wies der Bundesgerichtshof zurück. debug


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