03.09.2020 | 06:54 Uhr

Nach tödlichem Unglück im AKW Isar 1 - Projektleiterin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Nach dem tödlichen Unglück im Kernkraftwerk Isar 1 im Landkreis Landshut im Juni letzten Jahres, bei dem ein Arbeiter ums Leben kam ist jetzt ein Urteil gefallen.

Eine Ingenieurin wurde Medienberichten zufolge vom Amtsgericht Landshut wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Frau hatte die Projektleitung bei Rückbauarbeiten im Maschinenhaus der Anlage inne, dort wurde der Verstorbene letztes Jahr bei Plasmaarbeiten von einem herabfallenden, über eine Tonne schweren Metallteil eingequetscht. Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt habe, der Unfall sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen – und forderte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Gericht zeigte sich damit aber nicht einverstanden. Im Prozess wurden schließlich Pläne zum Abriss der Anlage als Beweismittel vorgelegt, die die Ingenieurin schließlich entlasteten: Zwar schlossen die Pläne nicht aus, dass sie einen Fehler gemacht habe, dieser sei aber nach Sichtung der Pläne "bei Weitem nicht mehr so gravierend", wird der Gerichtssprecher zitiert.
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