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25.03.2021 | 05:49 Uhr
Muss eine Heilpraktikerin aus dem Raum Passau einem Kind, dessen Mutter an Krebs gestorben ist, 170.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen?
Das Oberlandesgericht München verkündet am Vormittag (25.03., 09 Uhr) sein Urteil in dem Prozess. Der Vater des fünfjährigen Kindes hatte die Heilpraktikerin verklagt, weil sie der krebskranken Mutter angeblich von einer schulmedizinischen Behandlung abgeraten hatte. Stattdessen soll sie die Patientin mit Präparaten aus Schlangengift behandelt haben. Die Heilpraktikerin bestreitet dies. Das Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen. Bereits seit Mai vergangenen Jahres befasst sich das Oberlandesgericht München damit. Der Vorsitzende Richter hatte an die Streitparteien appelliert, sich auf einen Vergleich zu einigen. Weil der nicht zustande kam, muss das Münchner Gericht jetzt entscheiden. debug
UNSER RADIO die Lokalreporter: Christian Keim
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