03.12.2021 | 16:02 Uhr

2G im Einzelhandel - das sind die Ausnahmen

Im bayerischen Einzelhandel gilt ab kommenden Mittwoch die 2G-Regel.

Kritik an dieser Verschärfung kommt unter anderem von der Industrie- und Handelskammer Niederbayern. Gerade die Unternehmen aus Gastronomie, Sport, Kultur und Event sowie insbesondere den Handel treffe diese deutliche Verschärfung in einer bereits schwierigen Phase, so Hauptgeschäftsführer Alexander Schreiner.

Diese Geschäfte sind von der 2G-Regelung ausgenommen:
- Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörakustiker
- Tankstellen
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Buchhandlungen,
- Blumenfachgeschäfte
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
- und der Großhandel.debug


UNSER RADIO die Lokalreporter: Dominik Schille

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