Foto: Agentur für Arbeit
29.10.2022 | 09:37 Uhr
Vor allem in den Wintermonaten steigt erfahrungsgemäß die Zahl der Arbeitslosen, da viele Arbeitskräfte zum Beispiel im Baugewerbe hier nicht beschäftigt werden können.
Um das zu verhindern, weist die Arbeitsagentur Passau auf das „Saison-Kurzarbeitergeld“ hin. Berechtigt dafür sind Unternehmen im Bauhauptgewerbe, im Gerüstbauhandwerk, im Dachdecker-Handwerk und im Garten- und Landschaftsbau. Das Geld wird den betroffenen Mitarbeitern dann in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März gezahlt. Einzige Voraussetzung: Der Arbeitsausfall des Mitarbeiters muss vorrübergehend und vermeidbar sein. debug
UNSER RADIO die Lokalreporter: Dominik Schille
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