07.12.2020 | 16:34 Uhr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Beschwerde gegen Passauer Allgemeinverfügung ab

Die Passauer Allgemeinverfügung ist auch in zweiter Instanz bestätigt worden.

Das teilt die Stadt mit. Das Bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg hatte die per Eilantrag eingelegte Beschwerde einer Passauer Bürgerin gegen die am 27. November in Kraft getretene Allgemeinverfügung bereits abgelehnt. Nun hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage abgewiesen. Damit wurden die durch die Stadt Passau festgelegten Regelungen vollumfänglich bestätigt.debug


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