01.09.2022 | 05:48 Uhr

Ausnahmeregelung im Landkreis Passau für alte Holzöfen

Um Gas zu sparen, gilt ab heute (01.09.) im Landkreis Passau eine Ausnahmeregelung.

Demnach dürfen Besitzer von Gasheizungen eigentlich stillgelegte Holzöfen wieder nutzen. Es betrifft nur Personen, die eine Gasheizung haben und deren Holzofen stillgelegt wurden, weil dieser zum Beispiel zu alt ist oder die Abgaswerte nicht mehr einhält. Diese Ausnahmeregelung gilt, wenn dadurch so die Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden. Interessierte müssen dafür ein Formular ausfüllen und an das Landratsamt Passau schicken. Wer das ganze nochmal nachlesen möchte, kann das über deren Homepage machen.
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UNSER RADIO die Lokalreporter: Christian Keim

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