27.09.2022 | 16:51 Uhr

Berufungsverfahren um Passauer Maskenarzt hat begonnen.

Im Fall um einen Arzt aus Passau, der dutzende unrichtige Corona-Maskenatteste ausgestellt hatte, hat heute der Berufungsprozess begonnen.

Medienberichten zufolge hat der Angeklagte Gynäkologe seine Vorgehensweise verteidigt. Der 59-jährige erklärte zu Beginn der Berufungsverhandlung, dass er zwar kein Corona-Leugner sei, aber den Mund-Nasen-Schutz für schädlich halte. Deshalb sei es eine präventive Pflicht gewesen, Atteste zur Maskenbefreiung auszustellen, wenn Patienten ihm Beschwerden geschildert hätten. In vielen Fällen soll der Arzt sie davor nicht mal gesehen oder untersucht haben. Im ersten Prozess war der Mann zu einer Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden. Zudem darf er in den nächsten drei Jahren keine Maskenatteste mehr ausstellen. Die Verteidigung plädiert nun auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft will eine härtere Strafe.
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