Foto: unserRadio / Martin Kasbauer
16.12.2020 | 06:12 Uhr
Im sogenannten Passauer Gastro-Prozess sind gestern (15.12.) am Landgericht die Urteile verkündet worden.
Sie sind aber noch nicht rechtskräftig. Der angeklagte Szenewirt wurde wegen versuchter Erpressung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Szenewirt und ein weitere Angeklagter, ein ehemaliger Türsteher sollen einen 31-jährigen Passauer um 70.000 Euro erpresst haben. Zwischen dem Erpressten und dem Szenewirt gab es schon länger Unstimmigkeiten, das Opfer soll seinen späteren Erpresser in dessen Lokal sogar bedroht haben. Das Geld hätte gezahlt werden sollen, damit der Wirt die Anzeige gegen den Kontrahenten, der auch schon mehrfach vorbestraft wer, fallen lässt. Der Türsteher fungierte dabei als rechte Hand des Gastronomen. Im ersten Durchlauf des Prozesses wurde der Türsteher zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, der Wirt freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Damit ging der Fall vors Landgericht, wo der Türsteher überraschenderweise am ersten Prozesstag gestand. Er wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein mutmaßlicher Auftraggeber, der Wirt, wird für eineinhalb Jahre ins Gefängnis müssen.
debug
UNSER RADIO die Lokalreporter: Christian Keim
© 2015 Funkhaus Passau GmbH & Co. KG - Impressum