Foto: Mareen Maier
13.02.2020 | 15:10 Uhr
Zumindest hat sich das Medienberichten zufolge bei der heutigen Verhandlung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgezeichnet.
Der Oberste Strafrichter soll demnach davon gesprochen haben, dass die Schläge ins Gesicht auch als vorsätzliches Tötungsdelikt gewertet werden könnten. Ein endgültiges Urteil darüber, ob der Fall vor dem Landgericht Passau neu aufgerollt werden wird, soll am 02. April verkündet werden. Gegen drei der ursprünglichen Urteile von Januar 2019 hatten sowohl die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers als auch zwei der Angeklagten Revision eingelegt. Der 25-Jährige, mit dem sich der 15-jährige Maurice K. zur Schlägerei verabredete hatte, wurde letztes Jahr zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, drei Jüngere Angeklagte bekamen Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten. debug
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