25.03.2021 | 16:49 Uhr

Schlangengift statt Chemo: Heilpraktikerin muss zahlen

30.000 Euro Schmerzensgeld muss eine Heilpraktikerin aus dem Raum Passau nach dem Krebstod einer Patientin zahlen.

Das hat das Oberlandesgericht München heute entschieden. Die Frau hatte damals trotz guter Behandlungschancen eine Strahlen- und Chemotherapie abgebrochen und sich stattdessen auf Präparate aus Schlangengift, die sie von der Heilpraktikerin bekommen hatte, verlassen. Auch wenn die Beklagte nicht aktiv zum Abbruch der lebensrettenden Therapie geraten hätte, ist sie der sich abzeichnenden Entscheidung nicht entgegengetreten, was ihre Aufgabe als Heilpraktikerin gewesen wäre, befand das Gericht Medienberichten zufolge. Die 30.000 Euro, die die Angeklagte jetzt zahlen muss, gehen an den kleinen Sohn der verstorbenen Patientin. Dessen Vater hatte hatte für den 5-Jährigen ursprünglich 170.000 Euro verlangt. Er selbst wird von der Heilpraktikerin zusätzlich 7000 Euro für den entstandenen Unterhaltsschaden bekommen.debug


UNSER RADIO die Lokalreporter: Lara Fischer

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