21.11.2020 | 08:21 Uhr

Maskenpflicht in Passauer Altstadt rechtswidrig - Verwaltungsgericht kippt Allgemeinverfügung

Ähnlich wie bei der Stadt Landshut hat das Verwaltungsgericht in Regensburg auch die Allgemeinverfügung der Stadt Passau inzwischen als rechtswidrig eingestuft.

Geklagt hatte offenbar ein Passauer Bürger, der die Maskenpflicht in weiten Teilen der Altstadt als unverhältnismäßig ansah. Die Stadt habe nicht klargemacht, wo es in der Innenstadt überhaupt Engstellen gibt, die das Tragen einer Maske erforderlich mache, zitiert die PNP aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung gegen die Maskenpflicht in der Altstadt fiel dem Bericht nach offenbar schon am Mittwoch (18.11.). Aus dem Rathaus gab es dazu noch keine Informationen und bislang auch keine Stellungnahme, auch wie nach dem Urteil jetzt weiterverfahren wird. Von einer „juristischen Niederlage mit Ansage“ spricht jetzt der CSU Kreisvorsitzende Holm Putzke. Er hatte schon im Vorfeld vor der möglichen Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung gewarnt. Gerade in Zeiten hoher Infektionszahlen sollte auf die Vorgaben aus dem Rathaus verlass sein, schießt Putzke jetzt nach.

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