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30.05.2020 | 08:59 Uhr
Das corona-bedingte Veranstaltungsverbot gilt nach wie vor – auch an Pfingsten.
Darauf weist das Landratsamt in Pfarrkirchen nochmal hin, aus „gegebenem Anlass“, wie es heißt. Entgegen anderslautender Meldungen seien für das lange Wochenende auch keine Veranstaltungen genehmigt worden. Möglich ist lediglich ein regulärer gastronomischer Betrieb, unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Anlassbezogene Gastronomische „Events“, insbesondere Feste aller Art, wie zum Beispiel Vereinsfeste oder Pfingstdulten dürfen ausdrücklich nicht veranstaltet werden. Trotzdem versucht das Landratsamt, den Gastronomen innerhalb der geltenden Vorschriften entgegen zu kommen, beispielsweise was die Möglichkeit der Erweiterung von bisher bereits bestehenden Freischankflächen angeht. debug
UNSER RADIO die Lokalreporter: Simone Rieger
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