Foto: Adobe Stock/bierwirm
09.04.2022 | 09:18 Uhr
Bis zum 13. April können ungeimpfte Personen aus den Einrichtungen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen, noch gemeldet werden.
Darauf haben Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Regen hingewiesen. Demnach müssen Einrichtungsleiter das Gesundheitsamt über fehlende Impf- oder Genesenennachweise informieren. Betroffen davon sind unter anderem Kliniken, Arztpraxen, oder auch Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe wie Heilpraktiker oder Logopäden.debug
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