24.01.2022 | 17:34 Uhr

Brunnenbesitzer müssen Trinkwasserbefunde vorlegen

Personen mit einem eigenen Hausbrunnen müssen im Landkreis Regen die Trinkwasserbefunde bis spätestens 1. Februar vorlegen.

Daran erinnert das Landratsamt Regen. Einmal im Jahr muss eine entsprechende Bescheinigung bei den Behörden vorgelegt werden. Wer diese Frist nicht einhält, dem droht ein Bußgeldverfahren. Wer weitere Informationen benötigt, soll sich beim Gesundheitsamt Regen melden. debug


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