27.05.2021 | 06:26 Uhr

Mord an zwei Kindern - Verteidigung will Revision

Das Landgericht Regensburg hatte vergangene Woche einen Schwarzacher, der seine beiden Kinder umgebracht hat, wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstraße verurteilt.

Jetzt hat die Verteidigung Revision beantragt. Das Urteil ist durch die Revision also noch nicht rechtskräftig. Der Vater hatte gestanden, seine Kinder im Mai 2020 gefesselt und dann erwürgt zu haben. Nach der Tat unternahm er einen Suizidversuch. Der Mann habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt, begründete der Vorsitzender Richter das Urteil. Als Motiv sah die Strafkammer Besitzwillen. Der Mann habe seine Kinder nicht seiner Ex-Freundin und deren Partner überlassen wollen. Am Ende der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter eindringlich an den Vater appelliert, das Urteil zu akzeptieren, damit die durch die Tat psychisch schwer angeschlagene Mutter der Kinder und die Angehörigen zur Ruhe kommen könnten. Zumal das Urteil eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren möglich mache und die Verteidigung 14 Jahre Haft gefordert hatte - was zeitlich also kaum ein Unterschied sei, so der Vorsitzende Richter.debug


UNSER RADIO die Lokalreporter: Christian Keim

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