14.01.2020 | 14:35 Uhr

Bayern-Ei-Prozess: Kommt der Angeklagte mit einer geringeren Strafe davon?

Der Angeklagte ehemalige Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei kann vielleicht auf eine geringere Strafe hoffen.

Wie verschiedene Medien jetzt berichten, hat das Regensburger Landgericht angedeutet ihn im Falle eines Urteils möglicherweise wegen fahrlässiger Körperverletzung statt gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen. Wie berichtet muss sich der ehemalige Geschäftsführer im sogenannten Bayern-Ei-Prozess derzeit wegen des europaweiten Salmonellenskandals von 2014 verantworten. Ihm wird vorgeworfen die Auslieferung von Eiern veranlasst zu haben, obwohl in dem Betrieb zuvor Salmonellen nachgewiesen worden waren. Europaweit erkrankten daraufhin hunderte Menschen, in Österreich starb ein Mann sogar. Ob die salmonellenverseuchten Eier aus Niederbayern dafür verantwortlich waren, konnte bislang nicht eindeutig nachgewiesen werden.

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