17.03.2021 | 14:05 Uhr

Landkreis Straubing-Bogen führt Testpflicht für Mitarbeiter in Senioren- und Behinderteneinrichtungen wieder ein

Auch im Landkreis Straubing-Bogen liegt die 7-Tage-Inzidenz schon länger wieder über der Marke von 100, laut RKI sind es heute (17.03.) 128,6.

Genau deshalb sollen jetzt Beschäftigte in Seniorenheimen oder auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wieder regelmäßig getestet werden. Der Landkreis hat heute auch eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Bis zunächst einschließlich 28. März sind Beschäftigte der Einrichtungen verpflichtet an zwei Arbeitstagen in der Woche einen Corona-Test zu machen. Nur einmal pro Woche getestet werden soll dagegen wenn schon 60 Prozent der Beschäftigten und mindestens 75 Prozent der Bewohner eine Covid-19-Impfung erhalten haben. Dazu zählen übrigens auch Personen, die erst die erste Impfdosis erhalten haben. Die neue Allgemeinverfügung im Detail steht auch auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen. (www.landkreis-straubing-bogen.de)
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