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20.01.2022 | 16:35 Uhr
Im Prozess um einen tödlichen Badeunfall in einem Freibad in Triftern im Landkreis Rottal-Inn wurde die Berufung des Klägers abgewiesen.
Das urteilt das Oberlandesgericht München und bestätigt damit das Urteil aus erstes Inztanz. "Die Kläger haben nicht hinreichend beweisen können, dass der Bademeister seine Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt hat", so ein Gerichtssprecher. Im August 2015 war ein 33-jähriger Rosenheimer in dem Freibad in Triftern verunglückt. Der Mann trieb offenbar mehrere Minuten unter Wasser, bevor der Bademeister ihn aus dem Wasser holte. Der Angeklagte war kurz zuvor in das Badehäuschen gegangen, um Wasserproben zu nehmen. Von dort habe er aber trotzdem das Becken beobachten können, so der Urteilsspruch. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. debug
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